Seit diesem Mittwoch gilt für weite Teile des öffentlichen Lebens in NRW die sogenannte 2G-Regel. Für die Amateursportler und den gesamten Breitensport bedeutet das, dass nur noch Personen aktiv am Sport teilnehmen dürfen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Der Fußballverband Niederrhein hat seine Regelungen nun etwas angepasst.

Die 2G-Regel gilt für Sportler und Sportlerinnen und für die Zuschauer, sowie für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich. Bereits an diesem Wochenende können aber auch schon nicht immunisierte Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Der Fußballverband Niederrhein hat dafür seine Regeln angepasst. So benötigen nicht immunisierte Spieler und Spielerinnen, sowie Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um an den Trainingseinheiten und am Spielbetrieb teilzunehmen.

Darüber hinaus benötigen Trainer und Betreuer, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), um an Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen zu dürfen. Zusätzlich müssen sie während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Für die Aufsicht und Kontrolle der negativen Testergebnisse sind die jeweiligen Heimvereine zuständig.