Nun ist es offiziell. Auch im Amateurbereich dürfen ab sofort nur noch geimpfte Spieler und Spielerinnen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. In der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist geregelt, dass eine PCR-Freitestung nur noch dann möglich ist, wenn eine Person mindestens einmal geimpft ist. Gänzlich ungeimpfte Personen werden somit vom Trainings- oder Spielbetrieb ausgeschlossen. Eine, wie ich finde, richtige Entscheidung. Dadurch wird die Sicherheit aller Beteiligten erhöht und das Risiko einer Infektion minimiert. Es steht nach wie vor jedem frei sich nicht impfen zu lassen, jedoch muss man sich dann auch mit den Konsequenzen anfreunden. Es ist mittlerweile ein alter Hut, dass nur eine Impfung vor schweren Verläufen schützt. Dementsprechend macht eine 2G-Regelungen auch im Sport absolut Sinn.